Ratgeber für Betroffene und Angehörige

Rehabilitation

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Rehabilitation
Antragstellung auf eine Rehabilitation

Wenn Sie einen Antrag auf medizinische, soziale oder berufliche Rehabilitation stellen wollen, führt Ihr erster Weg zu Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Dieser wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrages helfen. Anhand seiner Diagnose wird der Bedarf einer Rehabilitation festgelegt. Er erstellt ein unterstützendes Gutachten, das dem Antrag beigefügt wird. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger. Diesen füllen Sie (mit Ihrem Arzt) aus und fügen die Selbstauskunft und das ärztliche Gutachten bei. Der Arzt sollte Ihren Antrag möglichst ausführlich begründen und dabei angeben, mit welchen konkreten Belastungen und Einschränkungen in Ihrem Alltag gemindert/gebessert werden sollen.

Antragstellung für eine Rehabilitation

Vor jeder Maßnahme der Rehabilitation muss die Antragstellung erfolgen. Hierbei gibt es eine Reihe von Faktoren zu beachten.

Wer hat Anspruch auf eine Rehabilitation?

Wann ist eine Antragstellung sinnvoll? Wenn die Leistungen der Behandlung durch Ärztinnen und Ärzte nicht mehr ausreichen, um eine Verbesserung der Funktionsstörungen herbeizuführen, kommt eine Antragstellung auf Rehabilitation infrage. Auch wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist oder z. B. ein Übergang in die Frührente abzuwenden ist, kann eine Rehabilitation sinnvoll sein. Die Antragstellung auf Rehabilitation ist auch dann möglich, wenn Störungen im Bereich der sozialen Beziehungen vorliegen, also etwa im Zusammenhang mit der Sozialkompetenz oder der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Der erste Weg zur Antragstellung führt immer zum Arzt

Vor der Antragstellung ist ein ausführliches Gespräch mit dem Hausarzt oder Facharzt unumgänglich. Der zuständige Arzt stellt die Notwendigkeit für die Rehabilitation fest und entscheidet auch, ob eine medizinische, eine soziale oder eine berufliche Rehabilitation angezeigt ist. Äußern Sie in diesem Gespräch genau Ihr Anliegen, schildern Sie detailliert Ihre Defizite: Mit welchen Verrichtungen des Alltags haben Sie Schwierigkeiten? Brauchen Sie Pflege? Liegt das Problem im Bewegungsapparat? Gibt es Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen oder am Arbeitsplatz? Der Arzt verfasst einen Bericht, der der Antragstellung auf Rehabilitation beigefügt werden muss.

Wer ist der zuständige Kostenträger für meine Antragstellung?

Der Arzt wird bei der Antragstellung auf eine Rehabilitation wissen, wer als Kostenträger für Sie oder Ihren Angehörigen zuständig ist. Er wird ihnen auch beim Ausfüllen entsprechender Formulare behilflich sein können. Dieses Formular zur Antragstellung stellt Ihnen der Kostenträger zur Verfügung. Welcher Kostenträger bei der Antragstellung die Kosten für die Rehabilitation übernimmt, hängt von Ihrem Arbeitsverhältnis, Ihrer Lebenssituation und der Krankheitsursache ab. Hierfür kommen infrage:

  • Die deutschen Rentenversicherungen (ehemals BfA bzw. LVA, meist bei Erwerbstätigen)
  • Die gesetzlichen Krankenkassen (auch bei den meisten Rentnern, Erwerbslosen und Familienversicherten)
  • Die gesetzliche Unfallversicherung (falls Ihre Funktionsstörung Folge eines Unfalls ist)
  • Die Sozialämter (vor allem bei Empfängern von Hartz IV)
  • Die Kriegsopferfürsorge
  • Die Berufsgenossenschaften (wenn die Funktionsstörung auf eine Berufskrankheit, einen Arbeitsunfall oder einen Wegeunfall zurückgeht).

Aus welchen Bestandteilen besteht der Antrag zur Rehabilitation?

Bei der Antragstellung zur Rehabilitation reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Befürwortendes Gutachten Ihres behandelnden Arztes
  • Selbstauskunft (hier geben Sie meist an, welche gesundheitlichen Probleme Sie belasten oder einschränken, wie Ihre Arbeitssituation aussieht, welche Medikamente Sie einnehmen etc.)

Fedor Singer

12. April 2023
Frau Dr. Pätzold berichtet über ihre Forschung bezüglich antimikrobieller Resistenzen am Lungenzentrum Leipzig.
  

Um die Voraussetzungen für eine Rehabilitation zu erfüllen, muss der Arzt verschiedene Einschätzungen abgeben, nämlich zur Rehabilitationsfähigkeit des Betroffenen, zu den Zielen der Rehabilitation und zur Prognose. Auch muss entschieden werden, ob eine medizinische, eine berufliche oder eine soziale Rehabilitation erfolgen soll. Meist ist es das Ziel der Reha-Maßnahme, die Pflegebedürftigkeit und/oder die Berufsunfähigkeit des Menschen zu verhindern oder zu beenden. Zu den Voraussetzungen der Rehabilitation gehören verschiedene Krankheitsbilder, u. a. aus dem Bereich der Orthopädie, der Kardiologie oder der Neurologie. Aber auch Krebserkrankungen, Hauterkrankungen, Lungenerkrankungen und psychosomatische Krankheiten machen häufig eine Rehabilitation erforderlich.

Rehabilitation Wunsch- und Wahlrecht

Sie können Ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen und Ihrem Kostenträger eine Wunschklinik benennen, wenn Sie bestimmte Aspekte beachten. Bedenken müssen Sie etwa die Kostenfrage, die medizinische Ausrichtung der Einrichtung und die Eignung der Einrichtung für Ihre spezifischen Leiden und Funktionsstörungen. Auch Ihr Alter und Ihre Lebensumstände müssen beachtet werden. Wenn Ihnen trotzdem eine andere Klinik zugewiesen wird, können Sie Widerspruch einlegen.

Nicht für jedes Krankheitsbild kommen eine ambulante oder stationäre Rehabilitation gleichermaßen infrage.

Rehabilitation Antragstellung

Wenn Sie einen Antrag auf medizinische, soziale oder berufliche Rehabilitation stellen wollen, führt Ihr erster Weg zu Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Dieser wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrages helfen. Anhand seiner Diagnose wird der Bedarf einer Rehabilitation festgelegt. Er erstellt ein unterstützendes Gutachten, das dem Antrag beigefügt wird. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger. Diesen füllen Sie (mit Ihrem Arzt) aus und fügen die Selbstauskunft und das ärztliche Gutachten bei. Der Arzt sollte Ihren Antrag möglichst ausführlich begründen und dabei angeben, mit welchen konkreten Belastungen und Einschränkungen in Ihrem Alltag gemindert/gebessert werden sollen.