Ratgeber für Betroffene und Angehörige

Rehabilitation

Ratgeber für Betroffene und Angehörige
 
 
Rehabilitation

Links zu Rehabilitation

Deutsche Gesellschaft für medizinische Rehabilitation
www.degemed.de

Bundesverband Rehabilitation
www.bdh-reha.de

Medizinische Dienste der Krankenversicherung (MDK) in den Ländern und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) – Begutachtung bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
www.mdk.de

BAR – Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
www.bar-frankfurt.de

Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V.
www.dgpr.de

27. September 2024
Atemwegserkrankungen bei Kindern äußern sich in verschiedenen Formen
  
12. April 2023
Frau Dr. Pätzold berichtet über ihre Forschung bezüglich antimikrobieller Resistenzen am Lungenzentrum Leipzig.
  
Rehabilitation Wunsch- und Wahlrecht

Sie können Ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen und Ihrem Kostenträger eine Wunschklinik benennen, wenn Sie bestimmte Aspekte beachten. Bedenken müssen Sie etwa die Kostenfrage, die medizinische Ausrichtung der Einrichtung und die Eignung der Einrichtung für Ihre spezifischen Leiden und Funktionsstörungen. Auch Ihr Alter und Ihre Lebensumstände müssen beachtet werden. Wenn Ihnen trotzdem eine andere Klinik zugewiesen wird, können Sie Widerspruch einlegen.

Nicht für jedes Krankheitsbild kommen eine ambulante oder stationäre Rehabilitation gleichermaßen infrage.

Rehabilitation dient der Wiederherstellung oder Stärkung von körperlichen, beruflichen oder sozialen Fähigkeiten. Es gibt drei Arten der Rehabilitation: Die medizinische Rehabilitation dient dazu, etwaige Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit zu mildern, ihnen vorzubeugen oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die berufliche Rehabilitation soll die Integration des betroffenen Menschen in den Beruf bzw. in das Arbeitsleben möglich machen. Die soziale Rehabilitation zielt auf die Teilhabe am sozialen Leben, am Leben in der Gesellschaft und in Gemeinschaften. Die Patienten sollen bei den Anforderungen des Alltags unterstützt und auf deren selbstständige Verrichtung vorbereitet werden. Am Ende der Rehabilitation soll die (erneute) Eingliederung in die soziale Umwelt stehen.

Um die Voraussetzungen für eine Rehabilitation zu erfüllen, muss der Arzt verschiedene Einschätzungen abgeben, nämlich zur Rehabilitationsfähigkeit des Betroffenen, zu den Zielen der Rehabilitation und zur Prognose. Auch muss entschieden werden, ob eine medizinische, eine berufliche oder eine soziale Rehabilitation erfolgen soll. Meist ist es das Ziel der Reha-Maßnahme, die Pflegebedürftigkeit und/oder die Berufsunfähigkeit des Menschen zu verhindern oder zu beenden. Zu den Voraussetzungen der Rehabilitation gehören verschiedene Krankheitsbilder, u. a. aus dem Bereich der Orthopädie, der Kardiologie oder der Neurologie. Aber auch Krebserkrankungen, Hauterkrankungen, Lungenerkrankungen und psychosomatische Krankheiten machen häufig eine Rehabilitation erforderlich.