Ratgeber für Betroffene und Angehörige

Rehabilitation

Ratgeber für Betroffene und Angehörige
 
 
Rehabilitation
Verlauf einer Rehabilitation

Am Anfang der Rehabilitation stehen meist das Ausfüllen eines Anamnesebogens, einführende Gespräche mit den Ärzten und die Entwicklung eines konkreten Verlaufsplanes durch die Klinikleitung oder die Abteilungsleitung. Der ganzheitliche Ansatz umfasst medizinische, psychische und soziale Aspekte. Alle Einschränkungen, die der Patientin bzw. dem Patienten Schwierigkeiten bereiten, sollten beachtet werden. Zu den Therapiemöglichkeiten gehören z. B. Physiotherapie, Krankengymnastik etc. sowie psychologische Betreuung (Einzelgespräche, Gruppengespräche, Entspannungstherapien etc.). Die Aufklärung des Patienten darüber, wie er seinen Gesundheitszustand verbessern kann, gehört ebenfalls zur Rehabilitation.

Der Verlauf einer Rehabilitation

Der Verlauf einer Rehabilitation ist individuell an die Bedürfnisse des Patienten angepasst. Der Gesundheitszustand, die Erkrankungen, die soziale Situation, die berufliche Situation usw. werden hier berücksichtigt. Auch hat jede einzelne Einrichtung für Rehabilitation ihr eigenes Profil mit eigenen therapeutischen Ansätzen. Daher ist es unmöglich, einen Verlauf zu skizzieren, der auf jeden Verlauf jeder Rehabilitation zutrifft. Es lassen sich aber Aspekte feststellen, die häufig der Fall sind.

Zu Beginn einer Rehabilitation

Bereits vor dem Eintreffen des Patienten in der Klinik werden die Unterlagen von der Klinikleitung überprüft. Auf dieser Basis werden dem Betroffenen Behandlungsschwerpunkte für den Verlauf der Rehabilitation zugeteilt. Ein individueller Plan für den Verlauf der Rehabilitation wird erstellt. Meist muss der Patient zu Hause bereits einen Anamnesebogen ausfüllen, in dem er z. B. Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme, Beschwerden, Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen etc. angibt. Trifft der Patient in der Klinik ein, finden ein Gespräch und eine körperliche Untersuchung mit dem Therapeuten und/oder Chefarzt statt. Auch die psychische Verfassung wird zu Beginn der Rehabilitation häufig untersucht. Bei der beruflichen Rehabilitation kann auch ein Betriebsarzt involviert sein.

Die eigentliche Therapie bei der Rehabilitation

Meist wird für den Verlauf der Rehabilitation ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Dies bedeutet, dass alle Aspekte, die den Patienten einschränken oder ihm Schwierigkeiten bereiten, Beachtung finden. Machen Sie z. B. eine medizinische Rehabilitation, wird auch geprüft, ob sie psychologische Unterstützung brauchen oder für den weiteren Verlauf nach der Rehabilitation soziale Dienste in Anspruch nehmen müssen. Liegen etwa familiäre Probleme vor? Ist der Patient vereinsamt oder hat er seine sozialen Kontakte durch die Erkrankung verloren?

Der Verlauf der Rehabilitation: einzelne Bestandteile der Therapie

Zu den einzelnen Therapiebestandteilen beim Verlauf der Rehabilitation gehören häufig:

  • Beratung und Behandlung durch Ärztinnen und Ärzte
  • medizinische Diagnose
  • ggf. Pflege
  • Physiotherapie, Logopädie (bei Sprachstörungen), Ergotherapie, Massagen, Gymnastik
  • Je nach Bedarf psychologische Diagnose und Behandlung (in Form von Einzelgesprächen, Gruppengesprächen, Seminaren, Stressbewältigung, Entspannungsverfahren z. B. nach Jacobson)
  • Gesundheitliche Aufklärung (z. B. Raucherentwöhnung, Vorträge, Aufklärung zu einer gesunden Lebensweise, Seminare, Informationsveranstaltungen zu einzelnen Erkrankungen. Hier erfahren Sie etwas über die Ursachen, den Verlauf, die Therapiemöglichkeiten bestimmter Erkrankungen und was Sie tun können, um den Verlauf zu verbessern.) Soziale Beratung z. B. durch
  • Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, soziale Dienste etc. (hier wird dem Patienten bei der sozialen Wiedereingliederung geholfen. Familiäre Probleme werden angegangen. Auch die soziale Kompetenz kann geschult werden.)
  • Berufliche Beratung (wie kann dem Patienten durch Rehabilitation zu einer erfolgreichen Berufstätigkeit verholfen werden?)

Fedor Singer

12. April 2023
Frau Dr. Pätzold berichtet über ihre Forschung bezüglich antimikrobieller Resistenzen am Lungenzentrum Leipzig.
  

Um die Voraussetzungen für eine Rehabilitation zu erfüllen, muss der Arzt verschiedene Einschätzungen abgeben, nämlich zur Rehabilitationsfähigkeit des Betroffenen, zu den Zielen der Rehabilitation und zur Prognose. Auch muss entschieden werden, ob eine medizinische, eine berufliche oder eine soziale Rehabilitation erfolgen soll. Meist ist es das Ziel der Reha-Maßnahme, die Pflegebedürftigkeit und/oder die Berufsunfähigkeit des Menschen zu verhindern oder zu beenden. Zu den Voraussetzungen der Rehabilitation gehören verschiedene Krankheitsbilder, u. a. aus dem Bereich der Orthopädie, der Kardiologie oder der Neurologie. Aber auch Krebserkrankungen, Hauterkrankungen, Lungenerkrankungen und psychosomatische Krankheiten machen häufig eine Rehabilitation erforderlich.

Rehabilitation dient der Wiederherstellung oder Stärkung von körperlichen, beruflichen oder sozialen Fähigkeiten. Es gibt drei Arten der Rehabilitation: Die medizinische Rehabilitation dient dazu, etwaige Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit zu mildern, ihnen vorzubeugen oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die berufliche Rehabilitation soll die Integration des betroffenen Menschen in den Beruf bzw. in das Arbeitsleben möglich machen. Die soziale Rehabilitation zielt auf die Teilhabe am sozialen Leben, am Leben in der Gesellschaft und in Gemeinschaften. Die Patienten sollen bei den Anforderungen des Alltags unterstützt und auf deren selbstständige Verrichtung vorbereitet werden. Am Ende der Rehabilitation soll die (erneute) Eingliederung in die soziale Umwelt stehen.

Rehabilitation Wunsch- und Wahlrecht

Sie können Ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen und Ihrem Kostenträger eine Wunschklinik benennen, wenn Sie bestimmte Aspekte beachten. Bedenken müssen Sie etwa die Kostenfrage, die medizinische Ausrichtung der Einrichtung und die Eignung der Einrichtung für Ihre spezifischen Leiden und Funktionsstörungen. Auch Ihr Alter und Ihre Lebensumstände müssen beachtet werden. Wenn Ihnen trotzdem eine andere Klinik zugewiesen wird, können Sie Widerspruch einlegen.

Nicht für jedes Krankheitsbild kommen eine ambulante oder stationäre Rehabilitation gleichermaßen infrage.