
Rehabilitation
Ratgeber für Betroffene und Angehörige
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Um die Voraussetzungen für eine Rehabilitation zu erfüllen, muss der Arzt verschiedene Einschätzungen abgeben, nämlich zur Rehabilitationsfähigkeit des Betroffenen, zu den Zielen der Rehabilitation und zur Prognose. Auch muss entschieden werden, ob eine medizinische, eine berufliche oder eine soziale Rehabilitation erfolgen soll. Meist ist es das Ziel der Reha-Maßnahme, die Pflegebedürftigkeit und/oder die Berufsunfähigkeit des Menschen zu verhindern oder zu beenden. Zu den Voraussetzungen der Rehabilitation gehören verschiedene Krankheitsbilder, u. a. aus dem Bereich der Orthopädie, der Kardiologie oder der Neurologie. Aber auch Krebserkrankungen, Hauterkrankungen, Lungenerkrankungen und psychosomatische Krankheiten machen häufig eine Rehabilitation erforderlich.
Rehabilitation dient der Wiederherstellung oder Stärkung von körperlichen, beruflichen oder sozialen Fähigkeiten. Es gibt drei Arten der Rehabilitation: Die medizinische Rehabilitation dient dazu, etwaige Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit zu mildern, ihnen vorzubeugen oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die berufliche Rehabilitation soll die Integration des betroffenen Menschen in den Beruf bzw. in das Arbeitsleben möglich machen. Die soziale Rehabilitation zielt auf die Teilhabe am sozialen Leben, am Leben in der Gesellschaft und in Gemeinschaften. Die Patienten sollen bei den Anforderungen des Alltags unterstützt und auf deren selbstständige Verrichtung vorbereitet werden. Am Ende der Rehabilitation soll die (erneute) Eingliederung in die soziale Umwelt stehen.
Am Anfang der Rehabilitation stehen meist das Ausfüllen eines Anamnesebogens, einführende Gespräche mit den Ärzten und die Entwicklung eines konkreten Verlaufsplanes durch die Klinikleitung oder die Abteilungsleitung. Der ganzheitliche Ansatz umfasst medizinische, psychische und soziale Aspekte. Alle Einschränkungen, die der Patientin bzw. dem Patienten Schwierigkeiten bereiten, sollten beachtet werden. Zu den Therapiemöglichkeiten gehören z. B. Physiotherapie, Krankengymnastik etc. sowie psychologische Betreuung (Einzelgespräche, Gruppengespräche, Entspannungstherapien etc.). Die Aufklärung des Patienten darüber, wie er seinen Gesundheitszustand verbessern kann, gehört ebenfalls zur Rehabilitation.