
Rehabilitation
Ratgeber für Betroffene und Angehörige
Impressum
GFMK GmbH & Co. KG
Zum Scheider Feld 20
51467 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 18898-0
Telefax: 02202 18898-19
E-Mail: info@gfmk.de
Um mit uns Kontakt aufzunehmen, benutzen Sie bitte das Formular.
Sitz: Bergisch Gladbach
Handelsregister-Nr.: HRA 20746
Registergericht: Amtsgericht Köln
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG: DE813117900
Persönlich haftende Gesellschafterin:
GFMK Verwaltungs-GmbH
Sitz: Bergisch Gladbach
Handelsregister-Nr.: HRB 63737
Registergericht: Amtsgericht Köln
Vertreten durch die Geschäftsführer Holger F. Caspari, Kirsten Caspari
Verantwortlich für den Inhalt:
Holger F. Caspari
Zum Scheider Feld 20
51467 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 18898-0
E-Mail: info@gfmk.de
Redaktionssystem:
www.wordpress.org
Realisierung:
Layout, Umsetzung: GFMK GmbH & Co. KG
Texte: Fedor Singer
Fotos, Abbildungen:
Rehabilitation: style-photographs/Bigstock.com (39274897)
Voraussetzungen: style-photographs/Bigstock.com (42291385)
Antragstellung: alexraths/Bigstock.com (36786848)
Wunsch- und Wahlrecht: style-photographs/Bigstock.com (42291154)
Verlauf: alexraths/Bigstock.com (7482263)


Um die Voraussetzungen für eine Rehabilitation zu erfüllen, muss der Arzt verschiedene Einschätzungen abgeben, nämlich zur Rehabilitationsfähigkeit des Betroffenen, zu den Zielen der Rehabilitation und zur Prognose. Auch muss entschieden werden, ob eine medizinische, eine berufliche oder eine soziale Rehabilitation erfolgen soll. Meist ist es das Ziel der Reha-Maßnahme, die Pflegebedürftigkeit und/oder die Berufsunfähigkeit des Menschen zu verhindern oder zu beenden. Zu den Voraussetzungen der Rehabilitation gehören verschiedene Krankheitsbilder, u. a. aus dem Bereich der Orthopädie, der Kardiologie oder der Neurologie. Aber auch Krebserkrankungen, Hauterkrankungen, Lungenerkrankungen und psychosomatische Krankheiten machen häufig eine Rehabilitation erforderlich.
Wenn Sie einen Antrag auf medizinische, soziale oder berufliche Rehabilitation stellen wollen, führt Ihr erster Weg zu Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Dieser wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrages helfen. Anhand seiner Diagnose wird der Bedarf einer Rehabilitation festgelegt. Er erstellt ein unterstützendes Gutachten, das dem Antrag beigefügt wird. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger. Diesen füllen Sie (mit Ihrem Arzt) aus und fügen die Selbstauskunft und das ärztliche Gutachten bei. Der Arzt sollte Ihren Antrag möglichst ausführlich begründen und dabei angeben, mit welchen konkreten Belastungen und Einschränkungen in Ihrem Alltag gemindert/gebessert werden sollen.
Rehabilitation dient der Wiederherstellung oder Stärkung von körperlichen, beruflichen oder sozialen Fähigkeiten. Es gibt drei Arten der Rehabilitation: Die medizinische Rehabilitation dient dazu, etwaige Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit zu mildern, ihnen vorzubeugen oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die berufliche Rehabilitation soll die Integration des betroffenen Menschen in den Beruf bzw. in das Arbeitsleben möglich machen. Die soziale Rehabilitation zielt auf die Teilhabe am sozialen Leben, am Leben in der Gesellschaft und in Gemeinschaften. Die Patienten sollen bei den Anforderungen des Alltags unterstützt und auf deren selbstständige Verrichtung vorbereitet werden. Am Ende der Rehabilitation soll die (erneute) Eingliederung in die soziale Umwelt stehen.